Regel 13: IT-Sicherheitsforum
Zielgruppe: IT-Sicherheitskoordinator der Universität; IT-Sicherheits-Beauftragte der Einrichtungen
Grafischer Überblick
Verbindliche Festlegungen
Das IT-Sicherheitsforum besteht aus dem IT-Sicherheitskoordinator der Universität und den IT-Sicherheitsbeauftragten der Universitätseinrichtungen.
Es wird durch den IT-Sicherheitskoordinator einberufen. Bei Bedarf, mindestens aber zwei Mal jährlich.
Aufgaben des IT-Sicherheits-Forums:
Erforderliche Ausbildung und Information der IT-Sicherheitsbeauftragten durch den IT-Sicherheitskoordinator oder Gastdozenten.
Vorstellung und Diskussion der IT-Sicherheitsstrategie der Universität.
Vorstellung und Diskussion neuer Konzepte und Regeln zur IT-Sicherheit, Einbringen von Praxisanregungen und -kritik dazu.
Einbringen von Praxisproblemen zur Diskussion und Weiterverfolgung.
Informations- und Erfahrungsaustausch unter den IT-Sicherheitsbeauftragten und mit dem IT-Sicherheitskoordinator.
Bei Bedarf können sachverständige Gäste (aus der Universität oder externe) eingeladen werden.



